Das können wir am Besten.

Unsere Rechtsgebiete

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Öffentlichen Rechts. Wir finden für jeden Sachverhalt individuell die richtige Lösung und setzen diese um. Die Ziele und Interessen der Mandantschaft im Verwaltungsrecht durchzusetzen, erfordert stets eine detaillierte Sachverhaltsaufarbeitung und rechtliche Prüfung und eine danach ausgerichtete Taktik und Vorgehensweise. Hier profitieren Sie von der über 20jährigen anwaltlichen Erfahrung von Herrn Prof. Dr. Erhard im Verwaltungsrecht. 

Öffentliches Baurecht

Im Bereich des öffentlichen Baurechts führen wir unsere Mandanten durch sämtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren, von der Bauleitplanung bis zur Baugenehmigung. Wir verfügen über langjährige Kontakte zu den zuständigen Bauaufsichtsbehörden und genießen dort einen entsprechenden Ruf.  Wir schaffen Baurecht, indem wir in Zusammenarbeit mit Planungs- und Sachverständigenbüros unsere Mandantschaft durch Verfahren von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen führen oder städtebauliche Verträge für sie mit der jeweiligen Gemeinde verhandeln und schließen. Hierbei beraten wir stets allumfassend und haben beispielsweise immer auch etwaige weitere für die beabsichtigte bauliche Nutzung erforderliche Genehmigungen und Anforderungen – etwa gewerberechtlicher oder denkmalschutzrechtlicher Natur – im Blick. Wir wehren gegen unsere Mandanten ergangene bauaufsichtliche Verfügungen ab. Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten nicht durch rechtswidrige Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken in ihren Rechten verletzt werden. Wir führen Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne und sonstige Rechtsvorschriften, welche unsere Mandanten in ihren Rechten verletzen. Wir setzen das öffentliche Baurecht für unsere Mandanten durch.

Denkmalschutzrecht

Das Denkmalschutzrecht stellt für die bauliche Nutzung von Immobilien erhebliche Beschränkungen auf. Unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkulturdenkmal handelt oder die Immobilie Bestandteil einer Gesamtanlage („Ensemble“) ist, bedarf die bauliche Veränderung, Umgestaltung, Nutzungsänderung oder Beseitigung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.  Wir setzen diese Genehmigungen für unsere Mandanten durch. Wir wehren Verfügungen der Denkmalschutzbehörden gegen unsere Mandanten ab. Wir analysieren die jeweilige Denkmaltopographie und führen Gespräche mit den richtigen Ansprechpartnern bei den Denkmalschutzbehörden und können so unseren Mandanten eine fundierte rechtliche Einschätzung für deren geplante Projekte erteilen.  Wir stellen sicher, dass Eigentümer von Kulturdenkmälern durch Bauvorhaben in der näheren Umgebung nicht in ihren denkmalschutzrechtlichen Rechten verletzt werden. 

Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Im Gewerberecht setzen wir für unsere Mandanten erforderliche behördliche Erlaubnisse und Konzessionen durch, seien es Erlaubnisse zum Betrieb einer Vergnügungsstätte, Spielhalle etc. oder seien es gaststättenrechtliche Erlaubnisse oder in diesem Zuge erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse für die gastronomische Außenbewirtschaftung. Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Glücksspielrechts / Spielhallenrechts. Wir wehren behördliche Verfügungen wie etwa den Entzug von Konzessionen oder die Untersagung der gewerblichen Tätigkeit wegen Unzuverlässigkeit ab. Wir führen Unternehmen über die rechtlichen Hürden im gewerberechtlichen Bereich und gewährleisten durch permanente Begleitung, dass die Unternehmen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend geführt werden. Wir führen Normenkontrollverfahren auch gegen gemeindliche Satzungen im gewerberechtlichen Bereich wie etwa Vergnügungssteuersatzungen o.ä.

Beamtenrecht

Im Beamtenrecht vertreten wir in allen für den Beamten wesentlichen Fragen der Beförderung, Versetzung, Umsetzung und Beurteilung. Wir setzen hier insbesondere die Interessen unserer Mandantschaft im Zuge von Bewerbungsverfahren durch. Wir führen Konkurrentenstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten,  wenn Stellenbesetzungsverfahren von der Behörde fehlerhaft geführt und Auswahlentscheidungen rechtswidrig getroffen werden. Wir gewährleisten, dass beamtenrechtliche Beurteilungen formell korrekt zustande kommen und inhaltlich die Leistungen des Beamten korrekt widerspiegeln, um ihm bei nachfolgenden Stellenbesetzungsverfahren eine bestmögliche Ausgangssituation zu verschaffen. Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten rechtssicher in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren.

Umweltrecht

Im Umweltrecht vertreten wir unsere Mandanten bei der Einhaltung von Umweltauflagen, der Beantragung von Genehmigungen nach dem Immissionsschutz- und Naturschutzrecht sowie in Verfahren zu Emissionen, Gewässerschutz und weiteren umweltrechtlichen Fragestellungen. Unser Ziel ist es, nachhaltige und rechtssichere Lösungen für umweltrechtliche Herausforderungen zu bieten.

Kommunalrecht

Das Kommunalrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Handlungs- und Entscheidungsbefugnisse von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Wir beraten und vertreten Kommunen sowie private Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung von Satzungen, der Vergabe öffentlicher Aufträge und der rechtssicheren Gestaltung kommunaler Verträge. Ebenso setzen wir uns für unsere Mandanten bei Streitigkeiten rund um kommunale Abgaben wie Gebühren oder Beiträge ein. Insbesondere begleiten wir Kommunen in Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung von Entwicklungs- und Investitionsprojekten. Dank unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Kenntnis der kommunalen Entscheidungsstrukturen bieten wir praxisorientierte und rechtssichere Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Bau- und Architektenrecht

Im Bau- und Architektenrecht beraten wir Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen und Architekten in allen rechtlichen Fragen rund um die Planung, Genehmigung, Durchführung, Abwicklung und Abrechnung von Bauvorhaben. Wir bereiten die entsprechenden Bau- und Architektenverträge rechtssicher vor. Wir sorgen dafür, dass die vertraglichen und gesetzlichen Rechte unserer Mandantschaft durchgesetzt werden. Wir begleiten das komplette Bauvorhaben von der Baurechtsschaffung über die Planung und Durchführung bis zur Abrechnung und Durchsetzung von Mängelgewährleistungsrechten. Wir begleiten insbesondere den wesentlichen Schritt der Abnahme des Bauvorhabens. Hier profitiert die Mandantschaft bei ERHARD LEGAL insbesondere auch von dem Netzwerk an Sachverständigen verschiedenster Fachgebiete, welches über die langen Jahre aufgebaut wurde. Wir führen bei Baumängeln gerichtlichen selbständige Beweisverfahren und setzen, falls erforderlich, die Ansprüche unserer Mandantschaft im Klageweg durch. Hierbei haben wir stets im Blick, dass baurechtliche Streitverfahren regelmäßig langwierig und kostenträchtig sind und beraten dementsprechend stets auch unter Berücksichtigung dieser Umstände, um nicht nur in rechtlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht das optimale Ergebnis für unsere Mandantschaft zu erzielen.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht unterstützen wir private und gewerbliche Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um den Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien. Wir gestalten und prüfen Immobilienkaufverträge, Miet- und Pachtverträge sowie Wohnungseigentumsvereinbarungen, um die Interessen unserer Mandanten umfassend abzusichern. Darüber hinaus beraten wir bei rechtlichen Konflikten, etwa bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Miet- oder Kaufverträgen oder bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mängeln an Immobilien. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Begleitung von Projektentwicklungen, bei denen wir nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und planerische Aspekte im Blick haben. Unsere umfassende Expertise ermöglicht es uns, Investoren, Bauherren und Eigentümer rechtssicher und effizient durch den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie zu begleiten.

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