Prof. Dr. Sebastian Erhard studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und promovierte dort im Jahr 2002 zum Kommunalen Wirtschaftsrecht.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät und vertritt Prof. Dr. Erhard Privatpersonen, Investoren und Körperschaften sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Bereichen des öffentlichen Rechts. Zu seinen Spezialgebieten zählen:
Seine umfassende Expertise hat Prof. Dr. Erhard in zahlreichen Großprojekten unter Beweis gestellt. Er hat unter anderem komplexe Infrastrukturprojekte und Bauvorhaben rechtlich begleitet. Besonders geschätzt wird er für seine Fähigkeit, in komplizierten Bauleitplanverfahren und bei interdisziplinären Projekten tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Darüber hinaus ist Prof. Dr. Erhard auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er unterstützt bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen, begleitet Bauvorhaben rechtlich und steht Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelgewährleistungsrechten kompetent zur Seite – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Seine Mandanten profitieren von seiner exzellenten Vernetzung – sowohl lokal in Wiesbaden und Hessen als auch bundesweit. Diese Netzwerke ermöglichen es ihm, interdisziplinär zu arbeiten und auch in besonders komplexen Fällen zukunftsorientierte Lösungen zu schaffen.
Mit seiner langjährigen Erfahrung ist Prof. Dr. Erhard nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Lehre und Wissenschaft aktiv: Als Honorarprofessor an der Hochschule RheinMain gibt er sein Wissen an die nächste Generation weiter. Er ist Autor zahlreicher fachspezifischer Veröffentlichungen und ein bundesweit gefragter Dozent bei verwaltungsrechtlichen Seminaren und Vortragsveranstaltungen.
Mit seiner Expertise, seinem Engagement und seiner Weitsicht steht Prof. Dr. Sebastian Erhard für maßgeschneiderte, praxisnahe und rechtssichere Lösungen, die Ihre Interessen nachhaltig vertreten.
Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Öffentlichen Rechts. Wir finden für jeden Sachverhalt individuell die richtige Lösung und setzen diese um. Die Ziele und Interessen der Mandantschaft im Verwaltungsrecht durchzusetzen, erfordert stets eine detaillierte Sachverhaltsaufarbeitung und rechtliche Prüfung und eine danach ausgerichtete Taktik und Vorgehensweise. Hier profitieren Sie von der über 20jährigen anwaltlichen Erfahrung von Herrn Prof. Dr. Erhard im Verwaltungsrecht.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts führen wir unsere Mandanten durch sämtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren, von der Bauleitplanung bis zur Baugenehmigung. Wir verfügen über langjährige Kontakte zu den zuständigen Bauaufsichtsbehörden und genießen dort einen entsprechenden Ruf. Wir schaffen Baurecht, indem wir in Zusammenarbeit mit Planungs- und Sachverständigenbüros unsere Mandantschaft durch Verfahren von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen führen oder städtebauliche Verträge für sie mit der jeweiligen Gemeinde verhandeln und schließen. Hierbei beraten wir stets allumfassend und haben beispielsweise immer auch etwaige weitere für die beabsichtigte bauliche Nutzung erforderliche Genehmigungen und Anforderungen – etwa gewerberechtlicher oder denkmalschutzrechtlicher Natur – im Blick. Wir wehren gegen unsere Mandanten ergangene bauaufsichtliche Verfügungen ab. Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten nicht durch rechtswidrige Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken in ihren Rechten verletzt werden. Wir führen Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne und sonstige Rechtsvorschriften, welche unsere Mandanten in ihren Rechten verletzen. Wir setzen das öffentliche Baurecht für unsere Mandanten durch.
Das Denkmalschutzrecht stellt für die bauliche Nutzung von Immobilien erhebliche Beschränkungen auf. Unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkulturdenkmal handelt oder die Immobilie Bestandteil einer Gesamtanlage („Ensemble“) ist, bedarf die bauliche Veränderung, Umgestaltung, Nutzungsänderung oder Beseitigung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Wir setzen diese Genehmigungen für unsere Mandanten durch. Wir wehren Verfügungen der Denkmalschutzbehörden gegen unsere Mandanten ab. Wir analysieren die jeweilige Denkmaltopographie und führen Gespräche mit den richtigen Ansprechpartnern bei den Denkmalschutzbehörden und können so unseren Mandanten eine fundierte rechtliche Einschätzung für deren geplante Projekte erteilen. Wir stellen sicher, dass Eigentümer von Kulturdenkmälern durch Bauvorhaben in der näheren Umgebung nicht in ihren denkmalschutzrechtlichen Rechten verletzt werden.
Im Gewerberecht setzen wir für unsere Mandanten erforderliche behördliche Erlaubnisse und Konzessionen durch, seien es Erlaubnisse zum Betrieb einer Vergnügungsstätte, Spielhalle etc. oder seien es gaststättenrechtliche Erlaubnisse oder in diesem Zuge erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse für die gastronomische Außenbewirtschaftung. Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Glücksspielrechts / Spielhallenrechts. Wir wehren behördliche Verfügungen wie etwa den Entzug von Konzessionen oder die Untersagung der gewerblichen Tätigkeit wegen Unzuverlässigkeit ab. Wir führen Unternehmen über die rechtlichen Hürden im gewerberechtlichen Bereich und gewährleisten durch permanente Begleitung, dass die Unternehmen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend geführt werden. Wir führen Normenkontrollverfahren auch gegen gemeindliche Satzungen im gewerberechtlichen Bereich wie etwa Vergnügungssteuersatzungen o.ä.
Im Beamtenrecht vertreten wir in allen für den Beamten wesentlichen Fragen der Beförderung, Versetzung, Umsetzung und Beurteilung. Wir setzen hier insbesondere die Interessen unserer Mandantschaft im Zuge von Bewerbungsverfahren durch. Wir führen Konkurrentenstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten, wenn Stellenbesetzungsverfahren von der Behörde fehlerhaft geführt und Auswahlentscheidungen rechtswidrig getroffen werden. Wir gewährleisten, dass beamtenrechtliche Beurteilungen formell korrekt zustande kommen und inhaltlich die Leistungen des Beamten korrekt widerspiegeln, um ihm bei nachfolgenden Stellenbesetzungsverfahren eine bestmögliche Ausgangssituation zu verschaffen. Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten rechtssicher in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren.
Im Umweltrecht vertreten wir unsere Mandanten bei der Einhaltung von Umweltauflagen, der Beantragung von Genehmigungen nach dem Immissionsschutz- und Naturschutzrecht sowie in Verfahren zu Emissionen, Gewässerschutz und weiteren umweltrechtlichen Fragestellungen. Unser Ziel ist es, nachhaltige und rechtssichere Lösungen für umweltrechtliche Herausforderungen zu bieten.
Das Kommunalrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Handlungs- und Entscheidungsbefugnisse von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Wir beraten und vertreten Kommunen sowie private Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung von Satzungen, der Vergabe öffentlicher Aufträge und der rechtssicheren Gestaltung kommunaler Verträge. Ebenso setzen wir uns für unsere Mandanten bei Streitigkeiten rund um kommunale Abgaben wie Gebühren oder Beiträge ein. Insbesondere begleiten wir Kommunen in Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung von Entwicklungs- und Investitionsprojekten. Dank unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Kenntnis der kommunalen Entscheidungsstrukturen bieten wir praxisorientierte und rechtssichere Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.
Das Bau- und Architektenrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die sowohl die Planung, Durchführung und Abwicklung von Bauprojekten als auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren und anderen am Bau Beteiligten betreffen. Es regelt unter anderem Haftungsfragen, Honoraransprüche und die Rechte und Pflichten der Architekten und Bauunternehmer bei der Vertragsgestaltung und Projektdurchführung.
Im Immobilienrecht unterstützen wir private und gewerbliche Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um den Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien. Wir gestalten und prüfen Immobilienkaufverträge, Miet- und Pachtverträge sowie Wohnungseigentumsvereinbarunge